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Verpflichtungserklärung

Für die Beantragung eines Besuchs-/Touristen- bzw. Geschäftsreisevisums für Deutschland ist u.a. erforderlich, dass der Lebensunterhalt für die gesamte Dauer des Visums gesichert ist. Sollte der Antragsteller bzw. die Antragstellerin nicht selbst entsprechende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes nachweisen können, so kann dies durch eine Verpflichtungserklärung durch einen hier lebenden Gastgeber erfolgen.

Durch Abgabe der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Gastgeber für sämtliche im Bundesgebiet während des Aufenthaltes anfallenden Kosten, einschließlich der Kosten für evtl. erforderliche medizinische Versorgung, aufzukommen. Deshalb muss seitens der Ausländerbehörde die Leistungsfähigkeit des Gastgebers geprüft werden.

Um beim Ausländeramt des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können, ist Voraussetzung, dass Sie im Rhein-Neckar-Kreis, ohne die Großen Kreisstädte wohnen.

Benötigte Unterlagen:

  • Original-Einkommensnachweise über das monatliche Nettoeinkommen der letzten 3 Monate. Selbständige: Bescheinigung vom Steuerberater über das durchschnittliche monatliche Netto Einkommen.
  • Gültiges Ausweisdokument (bei ausländischen Bürgern/innen ist zusätzlich ein Aufenthaltstitel erforderlich, der noch über den gesamten Zeitraum der Verpflichtungserklärung gültig ist. Ausländer mit Touristenvisum, Duldung oder Aufenthaltsgestattung können keine Verpflichtungserklärung abgeben.
  • Die persönlichen Daten des Gastes
  • Angaben zum Einladungszeitraum
  • Persönliche Vorsprache des Gastgebers.
  • Bei gemeinschaftlichen Verpflichtungserklärungen von Ehegatten, die beide ein eigenes Einkommen haben und die zusammen leben, ist die Vorsprache beider Ehegatten erforderlich.
  • Gegenüber der Ausländerbehörde ist eine Erklärung bzgl. unterhaltsberechtigter Personen abzugeben.

Kosten: Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,00 €.

Die vorgelegten Unterlagen dürfen nicht älter als 4 Wochen sein.

Hinweis: Über die Erteilung eines Visums entscheidet die deutsche Auslandsvertretung im Heimatland des Gastes.

 

 

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Ralf Grasberger

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