1. Buchungsablauf: Buchungen werden mündlich oder schriftlich entgegengenommen. Im Anschluss daran wird eine schriftliche Buchungsbestätigung/Rechnung ausgestellt.
2. Zahlungsbedingungen: Innerhalb von 2 Wochen ist eine Anzahlung von 100,00 Euro pro Person fällig, der Restbetrag einen Monat vor Abflug. Nach einer erfolglosen Mahnung wird die Buchung gestrichen. Es werden dann die anfallenden Stornogebühren berechnet.
3. Pass-, Devisen-, Visa-, Zoll- und Impfbestimmungen: Auskünfte erhalten Sie bei Bedarf von uns (ohne Gewähr). Da sich diese Bestimmungen laufend ändern können, empfehlen wir Ihnen, sich zusätzlich bei den zuständigen Konsulaten zu erkundigen.
4. Versicherungen: Jeder Reisende ist bei den Fluggesellschaften nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen versichert. Wir empfehlen darüber hinaus den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung. Die Anträge erhalten Sie bei Bedarf von uns.
5. Haftung: Das Reisebüro tritt nur als Vermittler der jeweiligen Fluggesellschaft auf. Da es kein Veranstalter ist, haftet es nicht für die Erbringung der Leistung.
6. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren: Bis zu acht Wochen vor Abflug 100,00 Euro, danach 120,00 Euro, nach Ticketausstellung 260,00 Euro, Nichterscheinen bei Abflug (no show)
260,00 Euro.
Für eine Festbuchung ist generell eine Anzahlung von 100,- €uros pro Reisenden zu entrichten.
7. Allgemeines: Alle Preise, Flugtermine, Flugstrecken usw. entsprechen dem neuesten Stand. Wir behalten uns Tarif- und Flugplanänderungen vor.
Bei Kontingentbuchungen, sowie Hochsaisonabflügen, gelten gesonderte Buchungs- u. Zahlungsbedingungen. Insbesondere bezüglich des Ausstellungszeitpunktes (Frühticketing)!!!
Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
In Ergänzung zu den allgemeinen Bestimmungen des gültigen Reiseverkehrsrechts.
1. Anmeldung: Die Reiseanmeldung ist ein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Reisevertrages. Sie erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung mit
aufgeführten Teilnehmer. Mit der schriftlichen Reisebestätigung kommt der Vertrag zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so kommt der Vertrag auf der Grundlage
der Reisebestätigung zustande - sofern der Reisende nicht innerhalb von 7 Tagen erklärt, dass er die Reise in dieser Form nicht
durchführen will. Für Hotelbuchungen unter 500,00 Euro fällt eine Gebühr von 25,00 Euro an.
2. Rücktritt: Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt betragen die Rücktrittskosten je Person 75,00 Euro; ab 29. bis 22. Tag 25%; ab 21. bis 11. Tag 50%; ab dem 10. Tag 75% des
Reisepreises. Nach Reiseantritt besteht kein Anspruch auf Erstattung. Rücktrittsgebühren werden nicht erhoben, wenn für den zurückgetretenen Reiseteilnehmer eine Ersatzperson gestellt wird. Kosten
entstehen nur für Namensänderungen. Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise entspricht und gesetzliche oder behördliche Vorschriften des Inlandes
oder des jeweiligen Ziellandes nicht entgegenstehen. Rücktritt oder Kündigung durch den Veranstalter ist bis 14 Tage vor der Reise möglich, wenn:
Erstens die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Falle werden Sie umgehend benachrichtigt und der eingezahlte Betrag wird voll zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht
nicht.
Zweitens ein Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmachung
nachhaltig stört oder den Reiseleiter bzw. andere Teilnehmer bewusst gefährdet. In diesem Falle kann er vom Reiseleiter ausgeschlossen und zurückgeschickt werden. Der Anspruch auf den Reisepreis
bleibt bestehen; evtl. Mehrkosten hat er selber zu tragen, sowie er auch keinen Anspruch auf Rückvergütung hat.
Achtung: gesonderte Stornobedingungen an Weihnachten, Silvester, Karneval und Ostern.
3. Umbuchungen: Wird auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss eine Änderung
hinsichtlich des Reisetermins oder des Reiseziels gewünscht, ist der Veranstalter bemüht, diesen Wunsch zu erfüllen. Die Gebühren sind denen des Rücktritts gleich. Abweichende Regelungen bedürfen
einer schriftlichen Bestätigung.
4. Gewährleistungen und Mitwirkungspflicht: Der Reiseteilnehmer kann Abhilfe verlangen, wenn eine Vertragsleistung durch ein Verschulden unsererseits nicht erbracht wurde. Unsere
Reiseleiter sind angehalten, sofort, soweit es die Umstände ermöglichen,
Ersatzleistungen zu schaffen. Sie sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schaden gering zu
halten.
Keinesfalls anerkennen wir irgendwelche, nach Rückkehr der Reise vorgebrachten Forderungen, die auf Minderung des Reisepreises abzielen, wenn diese Forderungen nicht zum Zeitpunkt des Geschehens in
präziser und unmissverständlicher Form dem Reiseleiter oder unserer Agentur im Zielland vorgetragen wurden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen unverzüglich nach
Beendigung, spätestens aber 1 Monat nach derselben geltend gemacht werden; sie verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise. Infolge höherer Gewalt wie Krieg, Naturkatastrophen, innere Unruhen etc.
ist vor Antritt der Reise die Aufhebung des Vertrages in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Tritt dieser Umstand während der Reise auf, kann der Veranstalter für dadurch notwendige
Programmänderungen oder Annullierungen nicht haftbar gemacht werden. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen
eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, alle
notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rückreise zu ermöglichen.
Evtl. anfallende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
5. Haftung: Unsere Haftung ist für vertragliche Schadensersatzansprüche auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Dies gilt nicht für Körperschäden.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir
Fremdleistungen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den
Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.
6. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen: Jeder Reisende ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Der Reisende muss sich über
Infektions- und Impfschutz rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Wir verweisen auf die allgemeinen Informationen, insbesondere bei den
Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten oder auf die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Auskünfte durch uns sind nicht verbindlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten (besonders zu beachten für alle Ausflüge).
7. Allgemeines: Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt worden sind. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
8. Flughafengebühren: Anfallende Flughafengebühren innerhalb Südamerikas können zwischen 20 und 40 USD betragen, und sind vom Reisenden vor Ort zu bezahlen.
9. Gesetzliche Bestimmungen: Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes in der Fassung der 651 a ff BGB.
Toleranz und Einfühlungsvermögen sollten Sie nicht nur unseren Gastländern, sondern auch, bei Gruppenreisen, den anderen Mitgliedern entgegenbringen. Ein gutes Gruppenklima vertieft die Erlebnisse
und läßt "Ihre Reise" zu einer unvergesslichen Begegnungs- bzw. Erlebnisreise werden.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung. Beachten Sie bitte beim Abschluss der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, dass die Versicherung nur gültig ist, wenn sie bei Buchung der Reise,
spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, nach Aushändigung der Reisebestätigung abgeschlossen wird.
Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Gerichtsstand Mosbach.